Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Schutz vor Kontopfändung
Schützen Sie Ihr Konto effektiv vor Pfändungen
Eine Kontopfändung kann schnell existenzbedrohende Auswirkungen haben. Wenn der Geldautomat die Auszahlung verweigert oder die Bankkarte eingezogen wird, steckt möglicherweise eine Kontopfändung dahinter. Ohne entsprechenden Schutz kann Ihr gesamtes Guthaben an den Gläubiger überwiesen werden.
Mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verhindern Sie, dass Ihre Existenzgrundlage bedroht wird. Beantragen Sie den Pfändungsschutz rechtzeitig bei Ihrer Bank, um Zugriff auf Ihr gesetzlich geschütztes Guthaben zu behalten.

Das P-Konto schützt – aber ersetzt keine Schuldenberatung
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein wichtiges Instrument, um das Existenzminimum zu sichern. Es schützt einen Grundfreibetrag vor Pfändungen und stellt so sicher, dass notwendige Ausgaben wie Miete, Lebensmittel und Strom weiterhin bezahlt werden können. Doch so hilfreich das P-Konto auch ist – eine langfristige Lösung für Schuldenprobleme bietet es nicht.
Überschuldung aktiv angehen – mit professioneller Unterstützung
Wer dauerhaft aus der Schuldenfalle herausfinden möchte, sollte nicht zögern, sich an einen Schuldenberater zu wenden. Dort erhalten Sie nicht nur finanzielle Orientierung, sondern auch konkrete Hilfe bei:
- Sichtung und Sortierung Ihrer Unterlagen
- Erstellung eines individuellen Haushalts- und Tilgungsplans
- Erstellung einer Gläubigerliste
- Unterstützung bei Mahnungen und Inkasso
- Consulting für Freelancer und Unternehmen
Wichtig: Je früher Sie Hilfe in Anspruch nehmen, desto mehr Handlungsspielraum besteht. Ein Schuldenberater begleitet Sie auf dem Weg zurück in ein schuldenfreies Leben – vertraulich, kostenfrei (bei gemeinnützigen Stellen) und ohne Urteil.
Gesetzliche Grundlage für das P-Konto (§ 850k ZPO)
Jede Privatperson hat das Recht, ihr Konto vor Pfändung zu schützen – kostenlos. Die gesetzliche Basis hierfür bildet § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO). Der Grundfreibetrag für das P-Konto schützt Einkommen wie Lohn oder Sozialleistungen bis zu einer bestimmten Höhe vor einer Pfändung.
Ausnahmen:
Pfändungen durch Behörden wie das Finanzamt, die Stadtkasse oder das Arbeitsamt werden von speziellen Vollstreckungsstellen bearbeitet. In diesen Fällen müssen Sie den pfändungsfreien Betrag separat freigeben lassen.
Tipp: Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Sozialhilfe sind für 7 Tage unpfändbar – heben Sie das Geld in dieser Zeitspanne ab, um es zu schützen.
P-Konto einrichten: Schutz und Umwandlung
So funktioniert die Umwandlung:
- Beantragen Sie eine Bescheinigung gemäß § 850k Abs. 1-3 ZPO.
- Die Bank richtet Ihr bestehendes Konto als Pfändungsschutzkonto ein.
- Der gesetzliche Grundfreibetrag schützt Ihr Einkommen bis zur festgelegten Grenze.
Pfändungsfreibeträge ab 01.07.2025:
- Ohne Unterhaltspflichten: 1.559,99 EUR
- Mit einer unterhaltsberechtigten Person: 2.149,99 EUR
- Mit zwei unterhaltsberechtigten Person: 2.469,99 EUR
Beantragen Sie rechtzeitig die Einrichtung der Freibeträge, um das Existenzminimum Ihrer Familie zu sichern.
Rückumwandlung des P-Kontos in der Wohlverhaltensphase
Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens endet der Insolvenzbeschlag (§ 200 InsO). Sie können dann Ihr P-Konto wieder in ein reguläres Girokonto umwandeln.
Wichtige Schritte:
- Kündigen Sie die Zusatzvereinbarung mit der Bank schriftlich (1 Monat Frist).
- Bei Problemen mit der Bank hilft die Beschwerdestelle der Kreditwirtschaft (Ombudsmann).
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient lediglich der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Wenden Sie sich für eine verbindliche Rechtsberatung an einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle.
Quellen:
Pfändungstabelle 2025
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Der Bundesgerichtshof
§850 ZPO
§200 InsO