Privatinsolvenz Dauer - Jetzt nur noch 3 Jahre!

Insolvenzverfahren
Bild von kmicican auf Pixabay

Dauer der Privatinsolvenz jetzt nur noch 3 Jahre!

Am 30.12.2020 trat das „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ in Kraft und wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Das ist eine ausgezeichnete Nachricht für alle Schuldner, egal ob Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz. Ab diesem Datum dauern Insolvenzverfahren in Deutschland nur noch maximal 3 Jahre!

Drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheidet das Gericht über die Restschuldbefreiung (§ 300 Abs. 1 InsO). Für die Verfahren seit dem 1. Oktober 2020 gibt es keine Mindestquote mehr – vorher musste der Schuldner mindestens 35 % der Schulden begleichen. Auch muss der Schuldner nicht sämtliche Verfahrenskosten innerhalb der drei Jahre gezahlt haben. Sind alle Verpflichtungen erfüllt und sprechen keine Gründe dagegen, wird das Gericht die restlichen Schulden löschen.

Es geht aber nicht ausschließlich um „Corona-Insolvenzen“, denn die Gesetzesänderungen geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Somit kommen nach der Gesetzesänderung nur die Verbraucher infrage, welche Ihren Antrag ab dem 01.10.2020 gestellt haben. Die Gesetzesänderung soll möglicherweise am 30.06.2024 auslaufen.

Vorteile einer Privatinsolvenz

  1. Schuldenfrei nach bereits 3 Jahren. Ohne Privatinsolvenz können die Gläubiger 30 Jahre aus einem Schuldtitel pfänden.
  2. Besuche vom Gerichtsvollzieher finden nicht mehr statt, da das Vermögen von einem Treuhänder verwaltet wird.
  3. Konto- oder Lohnpfändungen fallen mit Eröffnungen der Privatinsolvenz weg
  4. Ab dem 1. Juli 2023 sind monatlich knapp 1.410 EUR nicht pfändbar, sofern keine Unterhaltsverpflichtungen bestehen. In dem Fall erhöht sich die Grenze. Durch die Pfändungsgrenze ist das Existenzminimum auf jeden Fall gesichert.

Was ist eine Privatinsolvenz? Dazu lesen Sie hier den ausführlichen Artikel.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Das erfahren Sie hier.

Bitte beachte, dass es sich hierbei nur um allgemeine Hinweise handelt, die auf keinen Fall eine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle ersetzen. Dies ist eine reine Informationsseite und stellt keine Tätigkeit der Schuldnerberatung Vitovec dar.

 

Quellen:


Bundesgesetzblatt
Bundesministerium der Justiz
Amtsblatt der Europäischen Union