Pfändungen, Pfändungsmaßnahmen, Forderungen und Folgen

Pfändung

 

Pfändungen – Pfändungsmaßnahmen

In Deutschland richtet sich die Pfändung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Dem geht im privaten Recht ein Vollstreckungstitel voraus.
Der konkrete Ablauf einer Pfändung ist allgemein in den §§ 753 ff. ZPO geregelt.

Pfändung von Sachwerten

 

Eine Pfändung wird dadurch verursacht, dass der Gerichtsvollzieher oder ein Vollziehungsbeamter im (Privatrecht) die gesamte Wohnung durchsucht. Unter Wohnung ist auch Keller, Garage, sowie Arbeits- und Geschäftsräume zu verstehen. Bei Pfändungen seitens des Gerichtsvollziehers nimmt er gewisse Sachen in Besitz oder belässt sie in Gewahrsam des Schuldners durch Anbringung eines Siegels (§§ 808 ff. ZPO).

Welche Sachwerte sind überhaupt pfändbar?

Pfändbar sind zunächst alle Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Es gibt aber einige Ausnahmen. Einfacher Hausrat, Kleidungsstücke, Wäsche und Betten sind unpfändbar. Pfändungsschutz, siehe Aufstellung in (§ 811 ZPO). Der Gerichtsvollzieher prüft nicht, wem, was in der Wohnung gehört. Vielmehr darf er vermuten, dass alle Sachen, die sich in der Wohnung des Schuldners befinden, auch ihm gehören. Wurde fremdes Eigentum gepfändet, muss der betroffene Eigentümer mithilfe einer sogenannten Drittwiderspruchsklage vor Gericht sein Eigentum zurückfordern (§ 771 ZPO).

Pfändung von Forderungen

 

Sollen zivilrechtliche Forderungen gepfändet werden, so geschieht dies über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, welcher vom zuständigen Vollstreckungsgericht erlassen wird. (vgl. § 764 Zivilprozessordnung [ZPO]) Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beinhaltet das an den Drittschuldner gerichtete Verbot, den über die Pfändungsfreigrenze hinausgehenden Lohn an den Schuldner auszuzahlen (§ 829 ZPO). Gemäß § 309 Abs. 2 AO wird die Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit Zustellung an den Drittschuldner wirksam (§166 ZPO).

Forderungspfändung – die Folgen

 

Gerade die Forderungspfändungen bei Selbstständigen und Unternehmen sind sehr schlimm, da der Gläubiger zu den eigentlichen Pfändungen auch an Kunden des Schuldners herantreten kann. Ziel der Gläubiger ist es, die eigenen Forderungen beim Kunden direkt zu pfänden. Die Kunden dürfen nicht mehr an den Unternehmer zahlen, sondern an den Gläubiger und das per Beschluss des Gerichtes. In diesem Fall ist der Kunde ein Drittschuldner. Da wird schnell klar, dass man so nicht arbeiten kann. Kunden haben beim Unternehmer Schulden, da sie aufgrund einer erbrachten Leistung oder durch Erhalt von Ware, eine Rechnung erhalten haben. Solange diese nicht beglichen ist, ist der Kunde auch gegenüber dem Unternehmer Schuldner. Folglich (§ 829 ZPO).

Lohnpfändung über Pfändungs- und Überweisungsbeschluss


In der Regel verlaufen Pfändungen in bewegliche Vermögen fruchtlos. Daher folgen diverse andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Lohnpfändung. So eine Lohn- und Gehaltspfändung kann erhebliche Folgen mit sich ziehen, da die gesamte Lebensgrundlage auf dieses Gehalt aufgebaut ist. Sollte Ihr Lohn gepfändet werden, so wissen Sie, dass Ihrem Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt.

Da niemals der ganze Lohn gepfändet wird, sondern nur der pfändbare Teil, ist der Arbeitgeber zur Berechnung als Drittschuldner verpflichtet. Der Arbeitgeber berechnet die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens auf Grundlage der §§ 850a bis 850e der Zivilprozessordnung (ZPO). Auch hier richtet sich die Pfändungsmaßnahme nach der Höhe des Einkommens und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen (Ehefrau, Kinder). Somit ist gewährleistet, dass der Gläubiger durch die Pfändungsfreigrenze nicht Ihren ganzen Lohn, sondern nur die pfändbaren Teile erhält.

Die pfändbaren Teile werden vom Arbeitgeber anhand einer Tabelle Pfändungstabelle nach § 850 c ZPO ermittelt. Sollte dies im Einzelfall einmal nicht der Fall sein, kann die Pfändungsfreigrenze auch mit einem individuellen Gerichtsantrag § 850 f ZPO höher bemessen werden. Bevor es allerdings zu einer Lohnpfändung kommt, benötigt der Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen Sie. Bereits da haben Sie Möglichkeiten zur Abwendung, die Sie nutzen sollten.

Es besteht immer noch der Irrglaube, eine Lohnpfändung gefährdet Ihren Arbeitsplatz. Einige Arbeitgeber sind natürlich nicht erfreut, da sie durch die Pfändung mehr Arbeit und Verantwortung haben.

Kontopfändung

 

Eine Kontopfändung kann zu erheblichen finanziellen Problemen führen, da die gesamte Lebensgrundlage auf das eingehende Gehalt aufgebaut ist. Mit einer Kontopfändung wird das gesamte Vermögen, was sich zum Zeitpunkt der Pfändung auf dem Konto befindet, unzugänglich gemacht. Sofern jetzt nicht schnell gehandelt wird, ist das gesamte Guthaben an den Gläubiger überwiesen. Keine anderen Pfändungsmaßnahmen bringen so existenzielle, bedrohliche Nachteile mit sich – noch nicht einmal eine Lohnpfändung.

Bedenkt man, dass bei einer Lohnpfändung ein automatischer Schutz vor Kahlpfändungen besteht, ist dies bei einer Kontopfändung nicht gegeben. Denn die Pfändung in den Lohn und Gehalt ist durch die Pfändungstabelle zu § 850 c/d ZPO geregelt. So erhält man trotz
Pfändung den unpfändbaren Lohn ausgezahlt.
Geht dagegen unpfändbares Gehalt auf das Konto ein, gibt es keinen automatischen Schutz
vor einer Kahlpfändung. Das gesamte Guthaben auf dem Konto kann also gepfändet werden. Dies gilt u. a. auch für alle Sozialleistungen. Zum Beispiel für ALG-I und II, Krankengeld und Kindergeld. Es besteht also kein Pfändungsschutz auf dem Konto.

Was tun? Damit das Konto nicht vollständig leer geräumt wird, sollte man sofort handeln und bei der kontoführenden Stelle einen Pfändungsschutz auf das bestehende Konto (Pfändungsschutzkonto oder auch P-Konto) anmelden. Somit hat man zunächst einen Pfändungsschutz als Grundfreibetrag. Nach heutigem Stand wären dies für eine Person 1.410 €. Hinweis zum Konto: Beträge, die als Arbeitseinkommen nicht pfändbar sind, können nach dem Eingang auf dem Konto unter Umständen sehr wohl pfändbar sein.

Bitte beachte, dass es sich hierbei nur um allgemeine Hinweise handelt, die auf keinen Fall eine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle ersetzen. Dies ist eine reine Informationsseite und stellt keine Tätigkeit der Schuldnerberatung Vitovec dar.

 

Quellen:
dejure.org

de.wikipedia.org/