Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
von Bernhard Vitovec
Es weihnachtet wieder

Obwohl das Weihnachtsgeld meist nur noch eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers darstellt, gibt es sie noch. Meist vor Ende des Jahres kommen die erwünschten Mehrzahlungen gerade recht. Wie sieht es da bei dem Schuldner mit laufender Pfändung aus? Ist Weihnachtsgeld pfändbar?
Was sagt das Gesetz?
Der § 850a Nr. 4 ZPO sagt aus, das Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zu einem Betrag von 500,00 € unpfändbar sind. Die Beträge sind Nettobeträge und so stehen ihnen im Monat der Auszahlung bis zu 500 € zusätzlich zu.
Hierauf müssen Sie achten
Allerdings gilt es einige Dinge zu beachten:
- Bei einer Lohnpfändung oder Lohnabtretung die über Ihrem Arbeitgeber durchgeführt wird, sollte man prüfen, ob der Arbeitgeber die Berechnung korrekt durchgeführt hat.
- Beträge, die als Arbeitseinkommen nicht pfändbar sind, können nach dem Eingang auf einem Pfändungschutzkonto (P-Konto) unter Umständen sehr wohl teilweise pfändbar sein. Abhilfe ist möglich, dies haben Sie selbst in der Hand. Prüfen Sie bitte zuvor, ob dies der Fall ist.
Hierzu kann man einen Antrag auf eine zusätzliche Freigabe des Weihnachtsgeldes bei einem P-Konto beim Amtsgericht oder der Vollstreckungsstelle des Gläubigers einreichen.
Lassen Sie sich darüber fachmännisch beraten.