Einsprüche gegen den Solidaritätszuschlag sind pauschal abzulehnen
Mit großer Verwunderung und wachsendem Unmut habe ich die jüngste Entscheidung des Bundesfinanzministeriums zur Kenntnis genommen, sämtliche Einsprüche gegen den Solidaritätszuschlag pauschal abzulehnen. Als Arbeitnehmer, der seit Jahren seinen Beitrag zur Finanzierung unseres Staates leistet, empfinde ich diese Maßnahme als einen Schlag ins Gesicht.
Der Solidaritätszuschlag wurde einst als temporäre Unterstützung für den Aufbau Ost eingeführt. Dass er nun – trotz mehrfacher politischer Versprechen – weiterhin von einem Teil der Bevölkerung erhoben wird, ist schwer nachvollziehbar. Noch schwerer wiegt jedoch die Tatsache, dass berechtigte Einsprüche nicht einmal individuell geprüft, sondern pauschal abgewiesen werden. Wo bleibt hier die rechtsstaatliche Fairness?
In Zeiten, in denen die Lebenshaltungskosten steigen, die Inflation drückt und viele Bürger ohnehin finanziell belastet sind, wäre ein Zeichen der Entlastung angebracht gewesen. Stattdessen wird erneut an denjenigen festgehalten, die ohnehin schon überdurchschnittlich zur Kasse gebeten werden.
Ich fordere das Finanzministerium auf, Transparenz und Gerechtigkeit walten zu lassen. Pauschale Ablehnungen sind kein Ausdruck von Bürgernähe, sondern von Bürokratie und Ignoranz gegenüber den Sorgen der Menschen.
Quelle: Neue Finanzamt-Regel trifft ab sofort Millionen Arbeitnehmer