Aktuelles Bürgergeld-Urteil - gepfändetes Einkommen darf nicht angerechnet werden
Das aktuelle Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (Az. L 11 AS 232/22) ist ein bedeutender Schritt für Menschen in der Privatinsolvenz, die Bürgergeld beziehen. Es stellt klar:
Als Schuldnerberatung, die tagtäglich mit den Sorgen und Nöten überschuldeter Menschen konfrontiert ist, begrüßen wir das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts ausdrücklich. Es stellt klar: Gepfändetes Einkommen darf beim Bürgergeld nicht angerechnet werden – ein längst überfälliger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit im Sozialrecht.
In unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder Fälle, in denen das Jobcenter Einkommen berücksichtigt, das den Betroffenen gar nicht zur Verfügung steht. Menschen in der Insolvenz, deren Lohnanteile direkt an den Insolvenzverwalter abgeführt werden, wurden bislang dennoch mit Kürzungen beim Bürgergeld konfrontiert. Das ist nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch sozial unverantwortlich.
Das Urteil bringt endlich Klarheit: Nur tatsächlich verfügbare Mittel dürfen angerechnet werden. Alles andere widerspricht dem Grundsatz der Existenzsicherung, den das Bürgergeld gewährleisten soll. Wir fordern daher die Bundesagentur für Arbeit auf, dieses Urteil bundesweit umzusetzen und die Jobcenter entsprechend zu informieren.
Zudem appellieren wir an alle Betroffenen, sich nicht entmutigen zu lassen. Wer von ungerechtfertigten Kürzungen betroffen ist, sollte Widerspruch einlegen und sich auf das Urteil berufen. Beratungsstellen stehen bereit, um dabei zu unterstützen.
Für eine gerechte und menschenwürdige Schuldnerpolitik – Ihre Schuldnerberatung Vitovec
Quelle: Gericht fällt Bürgergeld-Urteil: Warum gepfändetes Einkommen nicht angerechnet werden darf