Wie verhalte ich mich richtig?
 Schulden, wie verhalte ich mich richtig?
Tipp 1
Als erstes sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man die Schulden früher oder später bezahlen muss und es nur immer teurer wird, je länger man mit dem Abbau der Schulden wartet. Kann man die Schulden tatsächlich nicht bezahlen, kann man auch unter Umständen mit der Hilfe des Gerichtsvollziehers rechnen. Je nach Befugnis durch den Gläubiger kann man eine Ratenzahlung vereinbaren oder einen festen Termin angeben, zu dem man die Schulden bezahlen kann.
Tipp 2
Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, sollte man ihn auch rein lassen und sich nicht tot stellen. In aller Regel hinterlässt er Ihnen aber eine Nachricht mit einer Terminvorgabe sollte er Sie nicht antreffen. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass der Gerichtsvollzieher nach zwei erfolglosen Versuchen, in Ihre Wohnung zu gelangen, die Möglichkeit hat, eine Durchsuchungsanordnung für Ihre Wohnung zu besorgen.
Tipp 3
Ehrlich sein. Die meisten Gerichtsvollzieher haben Verständnis für die Situation der Schuldner. Viele kennen ihre „Kunden“ seit Jahren und wissen um deren finanzielle Probleme. Den Gerichtsvollzieher zu belügen bringt nichts, allerdings kann und sollte man zu manchen Dingen schweigen.
Tipp 4
Nur zahlen wenn es geht! Viele machen den Fehler und bezahlen den Gerichtsvollzieher, obwohl dann das Geld für den Rest des Monats fehlt und eventuell sogar die Miete nicht bezahlt werden kann. Grundsätzlich gilt, dass Miete und Energiekosten vorrangig zu bezahlen sind, selbst wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Tipp 5
Fachmännische Hilfe holen. Eigentlich hätte dies schon viel früher geschehen sollen, doch spätestens jetzt ist es ratsam eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Eine Beratung zum Thema Schulden sollte stets kostenlos sein. Nur wenn die Beratung kostenlos ist kann man davon ausgehen, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Finger weg von Beratungen die mit dem Abschluss von Versicherungen, Umschuldungen, oder anderen Verträgen gekoppelt sind.
Tipp 6
Mit dem Arbeitgeber reden. Sollte es Ihnen aber zu peinlich sein, reden wir gerne über diese Möglichkeit. Falls der Gerichtsvollzieher keinen Erfolg hatte wird man sich an den Gedanken gewöhnen müssen eine eidesstattliche Versicherung abgeben zu müssen. Und spätestens hier wird auch der Arbeitgeber bekannt und die Pfändung kann beginnen. Von daher reinen Wein einschenken und mit dem Chef oder der Personalabteilung sprechen. Dies macht sich im Übrigen auch viel besser als wenn eine Abtretung oder Pfändung plötzlich bei der Lohnbuchhaltung eingeht.
Tipp 7
Vorbeugen ist besser als … Das geht aber nur, wenn zwischen Ihnen und dem Gläubigern Kontakt besteht. Rechnungen und Mahnungen einfach ignorieren ist das schlimmste, was man machen kann. Man hat als Schuldner viele Möglichkeiten seine Schulden zu bereinigen und alles wieder ins manierliche zu lenken.
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