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Schuldnerberatung Vitovec
 

Gerichtsvollzieher

Ist der normale Hausstand vor Pfändungen geschützt?

Viele Schuldner fürchten den Gerichtsvollzieher, obwohl es mit dem Gerichtsvollzieher keine Probleme geben muss. Auch, wenn er Sie Zuhause aufsucht, ist er dennoch in aller Regel an bestimmte gesetzlichen Vorschriften gebunden.

Termin vereinbaren

Sollte er Sie nicht antreffen was ja nun vorkommen kann, hinterlässt er Ihnen eine Nachricht mit einer Terminvorgabe. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass der Gerichtsvollzieher nach zwei erfolglosen Versuchen, in Ihre Wohnung zugelangen die Möglichkeit hat, eine Durchsuchungsanordnung für Ihre Wohnung zubesorgen.

Zutritt zu Ihrer Wohnung

Hier kann es passieren, dass der Gerichtsvollzieher Ihre Wohnung (mit Hilfe Dritter) öffnen lässt. Dies verursacht unnötig Kosten und bringen Ihnen weitere Unannehmlichkeiten. Genau unter diesem Aspekt sollten Sie sich gut überlegen ob es nicht besser wäre, den Gerichtsvollzieher freiwillig in Ihre Wohnung zu lassen.

Wohnung durchsuchen

Der Gerichtsvollzieher ist befugt die gesamte Wohnung zu durchsuchen, wobei unter Wohnung auch Keller, Garage, Hof, Garten sowie Arbeits- und Geschäftsräume zu verstehen ist.

Pfändungsgegenstände

Bei Pfändungen vonseiten des Gerichtsvollziehers haben Sie bei Computer, Fernseher oder Ihr Videorekorder nichts zu befürchten, allerdings ein "Heimkino" mit allen Extras ist pfändbar und kann durchaus im Rahmen einer Austauschpfändung ersetzt werden.
Ihr wertvolle Briefmarken- oder Goldmünzensammlung, Kunstgegenstände sind jedoch weg.

Pfändung fremder Gegenstände

Wenn der Gerichtsvollzieher Gegenstände gepfändet hat, die dem Schuldner gar nicht gehören, ist zunächst Folgendes zu bedenken: Der Gerichtsvollzieher prüft nicht, wem was in der Wohnung gehört. Vielmehr darf er vermuten, dass alle Sachen, die sich in der Wohnung des Schuldners befinden, auch ihm gehören. Das gilt nicht, wenn offensichtlich ist, dass der Gegenstand nicht Eigentum des Gepfändeten ist.

Das Eigentum des anderen muss vor Ort schriftlich z. B. mit Rechnungen oder Quittungen belegt werden. Wurde fremdes Eigentum gepfändet, muss der betroffene Eigentümer mithilfe einer sogenannten Drittwiderspruchsklage vor Gericht sein Eigentum zurückfordern.

Wenn Sie also die Wohnung mit einem Partner bewohnen oder in einer Gemeinschaft leben, sollten Sie die Gegenstände die Ihrem Partner oder Ihren Mitbewohnern gehören dem Gerichtsvollzieher sofort mitteilen.