Schulden und Unterhalt
Unterhalt: Den zum Unterhalt herangezogene Elternteil oder Ehegatte trifft die Obliegenheit einen Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, die laufenden Unterhaltszahlungen seiner unterhaltspflichtigen Kinder dadurch sicherzustellen, dass dem Unterhalt Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird."
Der Unterhaltsschuldner ist wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber seinem minderjährigen Kind gehalten, alle zumutbaren Möglichkeiten auszunutzen, um den Unterhaltsbedarf sicherzustellen. Dazu zählen grundsätzlich auch die Einleitung und die Durchführung eines Restschuldbefreiungsverfahrens, um den laufenden Unterhaltsverpflichtungen Vorrang zu geben.
Das bedeutet, dass sich ein Elternteil als Unterhaltsschuldner nicht darauf berufen kann, von dem ihm monatlich zur Verfügung stehenden Einkommen noch andere Schulden (z. B. Darlehensraten) bezahlen zu müssen. Für den Unterhaltsschuldner ist dies jetzt (im Gegensatz zu früher) deshalb zumutbar, weil er jetzt die Möglichkeit hat, sich von allen anderen Schulden im Wege eines Verbraucherinsolvenzverfahrens befreien zu lassen!
Unterhalt für Kinder – Düsseldorfer Tabelle Der Unterhalt für Kinder orientiert sich dem Grunde nach an der Düsseldorfer Tabelle in der festgehalten wird, wie hoch der Unterhalt für ein Kind oder mehrere Kinder zu sein hat. Doch auch noch andere Faktoren sind für die Bemessung des Unterhalts entscheidend, die Sie am besten mit einer Rechtsberatung erörtern.
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