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Schuldnerberatung Vitovec
 

Schulden - Miete

Mietschulden haben spürbare Folgen!

Mietschulden können im Gegensatz zu anderen Schulden spürbare Folgen nach sich ziehen. Der Vermieter hat das „Recht zur ausserordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund“, sofern Sie zwei aufeinander folgenden Mieten nicht gezahlt oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete) in Verzug sind. Hierauf kann eine Zwangsräumung der Mietwohnung folgen. Keine gute Zukunftsperspektive, nämlich hieraus kann eine Obdachlosigkeit erfolgen, die zudem weitere Schulden durch die mit der Zwangsräumung verbundenen Kosten aufbaut. Auch Ihr Arbeitsplatz könnte durchaus durch eine eventuelle Obdachlosigkeit gefährdet sein. Bitte bedenken Sie, dass sollten Sie sich in der Obdachlosigkeit befinden, das Sie mit Sicherheit am sozialen Abgrund stehen, womit Sie erhebliche Probleme haben werden wieder Fuss zu fassen.

Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Vermieter auf

Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit Ihrem Vermieter auf und besprechen Sie mit ihm Ihre derzeitige Situation. Schlagen Sie ihm vor, dass Sie auf die rückständige Miete zur laufenden Miete zusätzliche Rate zahlen um den Mietrückstand auszugleichen. Vor allen Dingen ist es wichtig diese Zahlungen immer pünktlich vorzunehmen. Ist Ihr Problem so gross, dass Sie die rückständige Miete zur eigentlichen Mietzahlung nicht leisten können und ist die Räumungsklage schon ausgesprochen, haben Sie zwei Monate Zeit zum handeln. In diesen zwei Monatsfristen sollten Sie die rückständige und die laufende Miete begleichen können, denn dann wäre die Kündigung und die Räumungsklage unwirksam. In diesem Fall könnten Sie in Ihrer Wohnung bleiben. Sollten Sie dieses Geld nicht aufbringen können, gehen Sie bitte umgehend mit der Kündigung der Wohnung und der Räumungsklage zum Sozialamt.