Schulden und Trennung
Eine Trennung oder gar Scheidung ist nicht nur eine seelische Belastung, sondern kann auch zu finanziellen Schicksalsschlägen führen, die eine durchaus existenzbedrohende Auswirkung haben kann.
Als eine "Gemeinschaft" kann man vielen Verbindlichkeiten gegenüber treten und gemeinsam lösen... alleine sieht es da schon ganz anders aus. Schulden gehen nicht von alleine weg, doch bei einer Trennung entsteht ein völlig neues Umdenken und damit eine neue finanzielle Situation. Nun ist guter Rat teuer, durch die Trennung entstehen zunächst einmal Mehrkosten... doppelte Haushaltsführung, unter Umständen kommen noch Unterhaltszahlungen hinzu und der Scherbenhaufen ist perfekt.
Der Gläubiger von neben an lässt keine Ruhe denn die Schulden sind monatlich zu begleichen, nur von was? Durch die unerwartete doppelte Belastung reicht das Einkommen einfach nicht mehr vorne und hinten aus.
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Schulden während der Ehe
Da es hier Erfahrungsgemäss individuell zu betrachten ist, sollte man lieber gleich einen guten Rat einholen. Suchen Sie sich eine Schuldnerberatung und lassen Sie sich hierzu aufklären.
Haften Sie für die Schulden Ihres Ehegatten oder Ehegattin?
Die Antwort ist ganz einfach Nein. In der Ehe wird der Ehegatte nicht zwingend Mitschuldner noch Bürge für seinen Ehegatten. Nur wenn der Ehegatte selbst gegenüber dem Gläubiger erklärt, er hafte mit oder er bürge, trägt er die Schulden auch mit. Das beruht aber dann nicht auf Eingehung der Ehe, sondern auf seiner eigenen Erklärung gegenüber dem Gläubiger. Auch für die Schulden, die ein Ehegatte in der Ehe eingeht, haftet der andere Ehegatte grundsätzlich nicht.
Das Gesetz kennt aber eine solche Haftung. Bei sogenannten Geschäften zur Deckung des angemessenen Lebensbedarfs kann ein Ehegatte den anderen mit verpflichten. Die sind Geschäfte des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Kauf von Lebensmitteln, Schulbedarf für Kinder etc. Bei Schulden wird jedoch genau geprüft, in wie weit die Schulden ehebedingte sind.
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