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Schuldnerberatung Vitovec
 

Fallbeipiel 4

Klaus Y., Inhaber eines Kiosk, kann durch einen Vergleich mit den Gläubigern und Steuererlass eine Insolvenz vermeiden.

Ausgangssituation

Klaus Y., 40 Jahre, verheiratet, ist seit 3 Jahren Inhaber eines Kiosk. Er beschäftigt eine 400,- EUR Kraft sowie seine Ehegattin.

Problembeschreibung

Beim Beratungstermin schildert Klaus Y. mir seine aktuelle Situation:

Schon immer sei der Anlauf von Kunden zufriedenstellend gewesen. Er hatte immer gerade genug Umsatz um allen Verbindlichkeiten nach zukommen. Eine kleine Rücklage habe er mit seiner Ehefrau angespart. Laufende Kosten wie Miete, Mitarbeiterlöhne, Versicherungen, Sozialabgaben, Steuern und die Waren der Lieferanten wurden immer pünktlichst getilgt. Seit gut 1,5 Jahren aber leidet Herr Y. an eine Krankheit die es ihm nicht mehr ermöglicht das Geschäft Vollzeit mit zuführen. Daher musste man eine Vollzeitkraft einstellen. Seit gut 6 Monaten bleibt der erwünschte Umsatz aus, da direkt um die Ecke ein Food-Geschäft einer -Kette- ihm Konkurenz machte. Herr Y. blieb auf seiner Ware sitzen und die Rücklage wurden aufgebraucht. Zwischenzeitlich wurde auch sein Dispo-Kredit ausgereizt. Die Bank gewährt keinen weiteren Kredit. Miete, Mitarbeiterlöhne, Krankenkassenbeiträge und diverse Lieferanten-Rechnungen können sie nicht bezahlen - insgesamt stehen sie mit 26.000,- € im minus. Tendenz nach unten - er sei zahlungsunfähig.

Problemlösung = Erfolgsgeschichte

1. Im Erstberatungsgespräch habe ich Herrn Y. nach eventuell vorhandenen Lebensversicherungen, Sparverträgen und der Möglichkeit in der Familie ein privates Darlehen zu bekommen befragt. Leider ohne Aussicht auf Erfolg.

2. Aufgrund der offenen Arbeitnehmerlöhne und Sozialabgaben erhält Herr Y. auf diese offenen Forderungen keine Restschuldbefreiung.

3. Herrn Y. blieb schon aus gesundheitlichen Gründen nur die Möglichkeit sein Gewerbe abzumelden. Seine Ehegattin konnte, dass Geschäft allein nicht weiter führen.

Da Herr Y. offene Arbeitnehmerbezüge hatte, stellten wir bei Gericht einen Eigenantrag auf Regelinsolvenz. Nach 15 monatiger Behandlung mit mehrwöchigem Kuraufenthalt, war Herr Y. auch weitgehends Genesen. Er ist seit gut 2 Jahren in der Wohlverhaltensphase und tritt seinen pfändbaren Teil an den Verwalter ab. Ebenfalls bemüht sich Herr Y. stetig aufgrund von Bewerbungen seinen Obliegenheitn nach zukommen.