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Schuldnerberatung Vitovec
 

Fallbeispiel 3

Karl Heinz M., Selbständig kann durch Regelinsolvenz seine Geschäfte weiterführen und muss, dank Restschuldbefreiung, nur einen Teil seiner Schulden bezahlen.

Ausgangssituation

Karl Heinz M. 50 Jahre, seit 35 Jahren Berufstätig, die letzten 4 Jahre selbstständig als Kraftfahrer. Herr M. ist verheiratet und Vater von 1 Kind im Alter von 25 Jahren. Ehefrau Angelika M. ist Angestellte in einem Dienstleistungsunternehmen. Die Familie lebt in soliden sozialen Verhältnissen.

Problembeschreibung

Beim Erstberatungstermin schildert Herr M. mir seine aktuelle Situation: Herr M. hatte sich vor 4 Jahren aufgrund "drohender" Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit begeben und mit Hilfe eines "günstigen" Darlehens seines früheren Arbeitgebers einen LKW angeschafft, um für ihn als Subunternehmer tätig zu sein. Durch Fehlkalkulationen in den ersten 2 Jahren der Selbstständigkeit wurden sukzessive Schulden aufgebaut „Hinzu kommt, das die Zahlungsmoral der Kunden seines Auftraggebers schlechter geworden sei. Er habe deshalb sehr hohe Aussenstände. Ohne das Einkommen der Ehegattin hätte Herr M. seine Selbstständigkeit schon längst aufgeben müssen. Laufende Kosten, Löhne, Versicherungen und Anschaffungen wurden immer über den teuren Dispo-Kredit der Hausbank zwischenfinanziert. Kosten für den LKW wurden unterschätzt, Vorsteuerzahlungen und Lohnsteuer an das Finanzamt sowie Krankengelder für den Mitarbeiter und sich selbst nicht gerechnet, usw. Herr M. ist zahlungsunfähig. Dass Finanzamt hat einen Pfändungs-Überweisungsbeschluss an die Bank eingereicht und die Krankenkasse einen Antrag auf Insolvenz bei Gericht gestellt.“ Insgesamt belief sich die Gesamtschuld auf 250.000,- €.

Problemlösung = Erfolgsgeschichte

1. Im Erstberatungsgespräch habe ich durch die betriebswirtschaftliche Auswertung erkannt, dass Herr M. keine ausreichenden Mittel mehr hatte um seine Selbstständigkeit fortzuführen. Auch hatte er M. es versäumt Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung abzuführen. Daher habe ich Herrn M. zu einem Eigenantrag auf Insolvenz geraten.

2. Bei Selbständigen Einzelunternehmern gilt es abzuwägen ob Regelinsolvenz mit der Möglichkeit das Gewerbe fortzuführen oder Privatinsolvenz beantragt wird. Für Herrn M. war es nicht mehr Möglich die Selbstständigkeit aufrecht zuerhalten, da sein Auftraggeber (damaliger Chef) zwischenzeitlich selbst Unternehmensinsolvenz eröffent hatte.

3. Wir stellten für Herrn M. beim Amtsgericht einen Antrag auf Regelinsolvenz und einen Antrag auf Restschuldbefreiung. Da Herr M. trotz der nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile wegen einer Insolvenzstraftat nicht verurteilt wurde, stellten wir bei Gericht auch einen Stundungsantrag für die Verfahrenskosten. Herr M. hatte nun durch die unfreiwillige Arbeitslosigkeit auch die Obliegenheit sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit zukümmern. Herr M. führt nun, in der sechs Jahre dauernden Wohlverhaltensphase, sein pfändbares Einkommen an einen Treuhänder ab. Dieser verteilt das Geld an die Gläubiger.

Auch wenn Herr M. nun in der Insolvenz ist, erhält er auf einige Forderungen (Arbeitnehmeranteilen) keine Restschuldbefreiung. Da wir uns hier insbesondere mit diesen Gläubigern näher befasst haben, kann Herr M. diese Schulden in Raten abtragen.