Fallbeispiel 2
Sabine K., allein erziehende Mutter ist durch Verbraucherinsolvenz bald wieder schuldenfrei und kann dank Existenzsicherungsberatung Ihren Kinder auch mal einen Wunsch erfüllen.
Ausgangssituation
Sabine K., 40 Jahre, Hausfrau ohne Schulabschluss und Berufsausbildung, 2 Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren. Seit einem Jahr ist sie von ihrem Ehemann geschieden. Sie ist Arbeitslosengeld II - Empfängerin. Sie lebt mit Ihren Töchtern in ordentlichen Verhältnissen.
Problembeschreibung
Beim Beratungstermin schildert Frau K. mir ihre Situation: Ihr Mann hatte ein niedriges Einkommen und so habe sie immer mit einem 400,- €-Job hinzuverdient. Zum Sparen war kein Geld da. Somit haben Sie die Wohnungseinrichtung nach Ihrer Hochzeit mit einem Ratenkredit der Bank über 20.000,-€ finanziert für den sie mitgebürgt hat. Zusätzlich gewährte die Bank den Eheleuten gemeinsam einen Dispo in Höhe von 5000,-€. Diverse kleinere Verbindlichkeiten waren noch in Höhe von insgesamt ca. 2500,- € vorhanden. Nach der Scheidung ist sie nun auch noch arbeitslos geworden. Sie beziehe ALG II. Ihr Mann sei mittlerweile auch ALG II-Empfänger. Die Bank stellt nun an sie als Bürgen, wie auch an Ihren Mann als Schuldner, Forderungen aus den gewährten Krediten in Höhe von 27.500,- €. Das alles lasse Sie verzweifeln und habe sie krank gemacht.
Problemlösung = Erfolgsgeschichte
1. Die Forderungen der Bank stellten sich nach einer genauen Prüfung leider als berechtigt dar. Nach Prüfung des familiären Hintergrundes von Frau K. zeigte sich, dass Ihre Eltern und Ihr Bruder Sie finanziell nicht retten oder Ihr helfen konnten.
2. Somit blieb als Lösung nur, sofort eine Verbraucherinsolvenz und gleichzeitig Verfahrenskostenstundung zu beantragen. Auf Grund Ihrer aktuellen Situation werden Ihre Gläubiger von Ihr somit kein Geld bekommen.
Ich habe für Frau K. eine Therapiegruppe empfohlen, damit Sie in dieser schweren Lebensphase nicht allein ist. Gemeinsam haben wir für sie einen Haushaltsplan erstellt um ihre Ausgaben an die ALG II - Zahlungen anzupassen.
3. Frau K. befindet sich heute im dritten Jahr der Wohlverhaltensphase. In drei Jahren wird Sie wieder schuldenfrei sein. Sie hat einen geringfügigen Job gefunden und kann von diesen 160,- € Ihren Kindern auch einmal einen Wunsch erfüllen.
Frau K. befindet sich ausserdem in Therapie und meistert Ihre Situation hervorragend. In Kürze erhät Sie noch eine Mutter-Kind-Kur.
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