Fallbeispiel 1
Ralf B., ledig, ein unterhaltsberechtiges Kind schaut nach Überwindung seiner Lebenskrise aufgrund von Kreditschulden und einer Existenzsicherungsplanung wieder mit Zuversicht in die Zukunft.
Ausgangssituation
Ralf B., 29 Jahre, ungelernt, seit ca. 13 Jahren berufstätig, die letzten 4 Jahre Angestellter eines Dienstleistungsunternehmens am Niederrhein. Er ist ledig und Vater von 1 Kind.
Problembeschreibung
Beim Beratungstermin schildert Herr B. mir seine aktuelle Situation:
Ralf B. hatte ungefähr 25.000,- € Gesamtschulden bei mehr als 10 Gläubigern. Die Schulden kamen durch nicht bezahlte Rechnungen zustande u.a. Warenlieferungen, Energiekosten, Dienstleistungen und einem Dispokredit, sowie durch Schulden beim Vermieter. Der Unterhalt wurde bis dato von Hern B. immer pünktlich gezahlt. Nach Angabe der eidestattlichen Versicherung (kurz EV) genannt, wurde zeitnah beim Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss eingereicht. Eine Kontopfändung folgte. Herr B. war schachmatt gesetzt. Nichts ging mehr. Da er nun auch den monatlichen Unterhalt nicht mehr leisten konnte, sammelten sich Unterhaltsrückstände von einigen hundert Euro an.
Problemlösung = Erfolgsgeschichte
1. Nachdem ich Herrn B. im Erstberatungsgespräch erklärt hatte, wie er mit meiner Hilfe Schritt für Schritt wieder schuldenfrei wird, sprachen wir zuerst mit dem Jugendamt und seinem Vermieter.
2. Zur Klärung der gesamten Schuldensituation haben wir alle Gläubiger angeschrieben. Mit diesen Informationen habe ich für Herrn B. über unsere geeignete Person gemäss § 305 InsO einen Schuldenbereinigungsplan erstellt. Leider bestand nicht die Möglichkeit alle Gläubiger zu einem Vergleich zu bewegen. Das Jugendamt, Vermieter und der Energieversorger, in diesem Fall die wichstigsten Gläubiger, akzeptierten jedoch den aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan.
Da aber nicht alle Gläubiger diesem Plan zustimmten, musste die Insolvenz beantragt werden.
Die staatlichen Schuldnerberatungen waren mit der Abwicklung der Insolvenz überlastet. Mithilfe unserer Schuldnerberatung wurde die Insolvenz innerhalb von 3 Monaten eingeleitet. Im April 2010 kam der Schuldner zur Beratung, bereits im Sommer 2010 war der Schuldner in der Insolvenz. Bis dahin hätte die zuständige öffentliche Beratung noch nicht einmal einen Termin vergeben. 3. Für die Zukunft von Herrn B. haben wir einen f1]Existenzsicherungsplan erstellt und Sparpotentiale gefunden, um Rücklagen für zukünftige Anschaffungen zu bilden. Herrn B. ist ein grosser Stein vom Herzen gefallen... Er konnte seine Wohnung behalten und dem Unterhaltsanspruche seines Kindes gerecht werden.
Im Übrigen: Der Unterhaltsschuldner ist wegen seiner gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber seinem minderjährigen Kind gehalten, alle zumutbaren Möglichkeiten auszunutzen, um den Unterhaltsbedarf sicherzustellen. Dazu zählt grundsätzlich auch die Einleitung und die Durchführung eines Restschuldbefreiungsverfahrens, um den laufenden Unterhaltsverpflichtungen Vorrang zu geben.
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